Atemschutzunterweisung nach FwDV 7

von Rainer Müller

Die jährliche Atemschutzunterweisung für alle Atemschutzgeräteträger fand am den 5. April im Feuerwehrhaus Tengen statt.

In der Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 ist die Teilnahme an der theoretischen Unterweisung im Rahmen der jährlichen Fortbildung für jeden Atemschutzgeräteträger eine Pflichtveranstaltung. Darüber hinaus muss jährlich mindestens eine Belastungsübung in einer Übungsanlage sowie eine Einsatzübung bzw. ein Einsatz unter Atemschutz nachgewiesen werden.

Wir bedanken uns bei Clemens Volk für die Vorbereitung und Durchführung der diesjährigen Unterweisung, die erstmals mit allen Kamerad*innen der vier Ausrückebereiche stattfand.

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